Wie ist das neue Flensburger Punktesystem?

von Bastian am 27/02/12 um 11:08 am

Wie ist das neue Flensburger Punktesystem? Für 2013 plant die Bundesregierung eine Neuregelung bei der Verteilung von Strafpunkten im Verkehrszentralregister. Dieses neue System bringt einige Änderungen mit sich. Ziel ist es, den Maßnahmenkatalog drastisch zu vereinfachen. Die Hauptänderung des neuen Systems: Bei Erreichen von acht Punkten haben Sie haben den Führerschein verloren, anstatt erst bei 18, wie bisher. Allerdings werden auch die Punkteinträge für einzelne Delikte eingekürzt: Für Vergehen, für welche Sie bisher bis zu drei Punkten bekamen, erhalten Sie künftig nur noch einen Punkt. Diese Vergehen sind in der Kategorie “Grobe Verkehrsdelikte” zusammengefasst. Schwerere Verkehrsdelikte werden dann mit nur noch zwei Punkten sanktioniert und sind in der gleichnamigen Kategorie aufgeführt. Somit kürzt sich auch die Anzahl der Kategorien von sieben auf zwei.

Neues Verwarnsystem

Ferner ist vorgesehen, den betroffenen Verkehrssünder bei Erreichen von vier Punkten zu ermahnen und nach Erreichen von sechs Punkten ein letztes Mal zu verwarnen. Für Fehltritte, welche keine sonderliche Gefahr für den Verkehr darstellen, erhalten Sie nach dem neuen System keine Punkte mehr. Bei Vergehen wie Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss ist sofort der Führerschein verloren.

Verjährung der Punkte

Die neue Verjährungsregelung für Einträge soll für 1-Punkt-Delikte zwei Jahre, beziehungsweise für 2-Punkt-Delikte drei Jahre betragen. Jeder Eintrag verjährt einzeln. Was allerdings passiert, wenn Sie ihren Führerschein verloren haben, oder was mit der Verjährung bereits erhaltener Punkte geschehen soll, ist noch unklar. Ebenso steht noch nicht genau fest, ob und wie Punkte weiterhin durch die Teilnahme an freiwilligen Aufbauseminaren abgebaut werden können. Eine weitere Neuerung ist zudem die Erhöhung von Bußgeldern.

Ende des Monats wird der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die endgültigen Reformen vorstellen. In Kraft treten werden dann diese Änderungen voraussichtlich noch vor Oktober 2013.

Bild: Klaus Eppele – Fotolia

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