Beratung im Steuerrecht

von Bastian am 15/08/12 um 5:52 am

TaschenrechnerIn Deutschland wird die Höhe der Steuern einzig und alleine durch den Bund und die einzelnen Bundesländer festgelegt, da diese die Steuergesetzgebungshoheit innehaben. Sie ermitteln das Einkommen der Bürger und definieren dadurch die individuell zu zahlenden Abgaben. Einmal im Jahr muss deshalb jeder steuerpflichtige Bürger eine Steuerklärung ausfüllen, in der die finanziellen Tatsachen offen gelegt werden.

Regulär ist dies für jeden die Einkommenssteuererklärung, für Gewerbe und Unternehmen beispielsweise müssen jedoch zusätzlich Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen ausgefüllt werden. Die Höhe der zu zahlenden Abgaben erfolgt nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip und orientiert sich an der Höhe des individuellen Einkommens.

Wer muss Steuern zahlen und wofür?

Verallgemeinernd kann man sagen, dass jeder Einkünfte erzielende Bürger steuerpflichtig ist, solange er einen bestimmten Mindestbetrag erhält. Steuergegenstände können unter anderem Besitz, Ertrag, Verbrauch oder auch Umsatz sein. Arten wie die Einkommenssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind allgemein bekannt und werden von den meisten Bürgern bezahlt, aber auch auf kleinere Güter, wie zum Beispiel Alkohol, Tabak und Ähnliches können Steuern erhoben werden.

Wozu dienen die Steuern?

Grundsätzlich kann man zwischen drei verschiedenen Arten von Verwendungszwecken von Steuern unterscheiden: Fiskal-, Lenkungs- und Umverteilungszweck. „Fiskal“ bedeutet die Staatskasse betreffen, sodass Steuern mit Fiskalzweck der Finanzierung staatlicher Ausgaben dienen. Steuern mit Lenkungszweck zielen auf die Beeinflussung bestimmter Verhaltensweisen ab, wie zum Beispiel der Reduzierung des Zigarettenkonsums im Falle der Tabaksteuer, und Steuern mit Umverteilungszweck sollen der sozialen Umverteilung des Einkommens zu Gute kommen.

Bei allen Fragen rund um das Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind die Anwälte Möllenhoff aus Münster der richtige Ansprechpartner.

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